Kirche und fürstliche Herrschaft - Praktiken und Strategien der Machtausübung im kirchlichen Raum 1520 bis 1650

Kirche und fürstliche Herrschaft - Praktiken und Strategien der Machtausübung im kirchlichen Raum 1520 bis 1650

Organizer(s)
Arne Butt, Institut für Historische Landesforschung der Georg-August-Universität Göttingen; Matthias Meinhardt, Reformationsgeschichtliche Forschungsbibliothek Wittenberg; Andreas Ranft, Institut für Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Arnd Reitemeier, Institut für Historische Landesforschung, Georg-August-Universität Göttingen
Location
Halle an der Saale
Country
Germany
From - Until
16.11.2017 - 18.11.2017
Conf. Website
By
Jan Brademann, Landeskirchliches Archiv, Evangelische Landeskirche Anhalts

Auf vier Kooperationspartner aus Göttingen, Halle und Wittenberg ging eine Tagung zurück, die vom 16. bis 18. November an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nach „Kirche und fürstliche Herrschaft – Praktiken und Strategien der Machtausübung im kirchlichen Raum 1520–1650“ fragte. Mitorganisator ANDREAS RANFT (Halle) machte zu Beginn deutlich, dass zwar das Begriffspaar „Kirche und fürstliche Herrschaft“ einen „Kernbereich der Frühneuzeitforschung“ anspreche. Die Ausgestaltung von Prozessen der Machtentfaltung im Raum der Kirche, womit in erster Linie ihr organisatorisches Gebilde gemeint ist, sowie die Handlungsoptionen und Strategien der Akteure darin seien allerdings noch kaum genauer beleuchtet worden. Ranft, der auf die Förderung der Tagung aus Mitteln des Projektes „Spurenlese“ an der Martin-Luther-Universität und der DFG gegen Ende der Lutherdekade hinwies, machte klar, dass der Fokus der Tagung auf der Erarbeitung von Strukturmerkmalen liege, die die Setzung und Durchsetzung religiöser Normen in Reformation und Konfessionalisierung in praxi generiert habe.

In der folgerichtig an die erste Stelle gesetzten Sektion „Normen und Normenvermittlung im kirchlichen Raum“ demonstrierte HILLARD VON THIESSEN (Rostock), dass die Fürsten selbst durch die Reformation in zunehmende Normenkonkurrenz gerieten. Drei „normative Gravitationszentren“ – Verwaltung, Hof und Kirchenbehörde – konfrontierten sie mit religiösen, sozialen und politischen Rollensets. Ihnen konnte, so von Thiessen, nur integrativ begegnet werden, sollte es nicht zur Minderung landesherrlicher Autorität kommen. Dies geschah vor allem dort, wo ein Fürst seine Rolle als individueller Christ über die eines der Dynastie und dem Lande verpflichteten Schutzherrn stellte.

SABINE AREND (Heidelberg) fragte nach Diskrepanzen zwischen Programm und Wirklichkeit früher evangelischer Kirchen am Beispiel der Grafschaft Nassau-Dillenburg. Dazu verglich sie die zwischen 1534 und 1553 in Geltung gesetzten Ordnungen mit einem durch Superintendent Bernhardi 1559 verfassten Bericht über die kirchliche Praxis. Wo Regulierungen fehlten, griff man auf ‚fremde‘ Normen zurück; wo das Kirchenregiment nur ein Raster vorgab, wurden es gefüllt, und schließlich wurde Normkonformität dort, wo von detaillierten Zumutungen abgewichen wurde, durch interpretative Dehnung hergestellt.

Die Diskussionen, die sich zwischen dem Reichstag zu Speyer 1526 und dem Erscheinen des „Unterrichts der Visitatoren“ 1528 unter den Wittenberger Theologen um die landesherrliche Einwirkung auf die kirchliche Ordnung entwickelten, standen im Vortrag von STEFAN MICHEL (Leipzig) im Mittelpunkt. Michel, der auch auf die in der Visitation 1527 zutage tretenden Handlungsfelder rekurrierte, stellte die Bedeutung des „Unterrichts“ für die Etablierung des landesherrlichen Kirchenregiments heraus, betonte aber, dass dieser „normative Ordnungsentwurf mit bekenntnisartigem Charakter“ eher ein Handbuch zur Einführung der Reformation gewesen sei, das die Leser für die neue Lehre gewinnen, sie aber dazu nicht zwingen wollte.

MATTHIAS MEINHARDT (Halle), Mitorganisator der Tagung, zeigte am Beispiel von Kursachsen und Braunschweig-Wolfenbüttel, dass die Einwirkungsmöglichkeiten lutherischer Hofprediger nicht nur größer, sondern auch breiter und weniger herrschaftskonform gewesen seien als vielfach angenommen: Neben einem primären Adressatenkreis (bei Hofe) erreichten sie über gedruckte Predigten auch einen sekundären in Gestalt der niederen Geistlichkeit. Nicht nur allgemein christliche Normen und Herrschertugenden, sondern auch kirchen- und hofpolitische Partikularinteressen wurden – zum Teil in kritischer Distanz zum Herrscher – vermittelt und verfolgt, und so erlangte z.B. Basilius Sattler in Wolfenbüttel erheblichen Einfluss auf herzogliche Entscheidungsprozesse.

Von einem soziologisch geschärften Standpunkt aus bot der Abendvortrag von STEFAN BRAKENSIEK (Essen) eine tour d’horizon der Erträge der Forschung. Brakensiek gliederte seine Ausführungen in die Hauptdimensionen „Organisation“, „Personal“ und „Verfahren“, ohne die Kirchen als Anstalten nicht zu verstehen seien – Anstalten, die sich – zumal in der reformatorischen Theologie – von einem anstaltskirchlichen Prinzip zunächst distanziert hätten, aber doch zur Geburtsstätte okzidentaler Bürokratie, ja des Staates avanciert seien, Anstalten, die sich ebenso wenig wie dieser Staat dem Strukturprinzip der Reziprozität entziehen konnten, indem die Etablierung eines abstrakten Autoritätsgefälle „vor Ort“ ausblieb.

In der zweiten Sektion über „Institutionen und Akteure der fürstlichen Kirchenherrschaft“ fokussierte zunächst ELISABETH NATOUR (Heidelberg) auf die Kontroversen, die sich im elisabethanischen England seit der Veröffentlichung von John Jewels Apologia Ecclesiae Anglicanae (1562) entfalteten. Die als „polemical need“ beschriebene Dynamik dieser Debatten führte nicht nur zu immer genaueren – und zum Teil gegen die Krone gerichteten – Positionierungen und einer Öffnung der Debatte für eine breite Bildungselite. Die sukzessive Überwindung eines „doktrinären Vakuums“ implizierte einen großen Einfluss sowohl antikatholischer, als auch antipuritanischer Konformisten auf die königliche Politik.

GIAN LUCA D’ERRICO (Bologna) stellte anschließend den Fall des Kardinals Giovanni Battista de Luca (1614–1683) vor, dessen staatstheoretische Reflexionen – insbesondere in Il principe christiano pratico (1680) – als Kulminationspunkt einer grundlegenden Modifikation der Souveränitätstheorie (und des Widerstandsrechts) zu gelten haben. Dass de Lucas Schriften auf den Index kamen, lag darin begründet, dass sie nicht nur die Souveränität frei von theologischen Argumentationsfiguren begründeten und das Glück der Untertanen zum Zweck politischer Theorie erhoben, sondern auch versuchten, dieselben als selbstbewusste Mitgestalter des Gemeinwesens zu konzipieren.

BIRGIT EMICH (Erlangen-Nürnberg) referierte über Kurie und Kirchenherrschaft im frühneuzeitlichen Papsttum. Ihr Vortrag lebte aus der Spannung zwischen dem Anspruch des Papstes, die Macht der Territorialherren auf kirchlichem Feld einzugrenzen, und der Tatsache, dass der Papst selbst als Landesherr agierte. Ebenso abstrakt wie anschaulich machte Emich klar, dass man zwar an der Fiktion einer Einheit von weltlicher und geistlicher Sphäre festgehalten, dass aber de facto eine Klerikalisierung der Verwaltung und eine Politisierung kirchlicher Handlungsfelder (wie Stellenbesetzung und Besteuerung) zu einer hohen funktionalen Ausdifferenzierung geführt habe. Die Betonung kirchlicher Interessen habe lediglich als Legitimationsmuster gedient – in der Außen- wie der Innenpolitik, etwa um den Klerus gegenüber kommunalen Zugriffen zu schützen.

Von der territorial transformierten plenitudo potestatis am Tiber in die Handlungsspielräume des Niederadels an der Mittelelbe führte der Vortrag von CHRISTOPH VOLKMAR (Magdeburg). Das landesherrliche Kirchenregiment sei keineswegs das einzig mögliche Strukturprinzip evangelischer Kirchenbildung gewesen, erinnerte Volkmar, bevor er auf die Motive und die wichtigsten Ressourcen niederadeliger Kirchenherrschaft – den Patronat, die Grund- und Gerichtsherrschaft –einging. Als außergewöhnlich, aber symptomatisch dafür, wie sehr die Bildung niederadeliger Kirchenwesen bislang übersehen wurde, führte Volkmar die von Alvensleben und von Asseburg an, die noch nach 1550 nicht nur Pfarrer beriefen und absetzten, sondern patronatsherrliche Disziplinarverfahren etablierten.

Ähnlichen Phänomenen im Böhmen und Mähren ging JOSEF HRDLČKA (Budejovice) nach, der angesichts des Ausfalls eines landesherrlichen Kirchenregiments Adelige als „Schlüsselakteure“ für die Entwicklung evangelischer Kirchlichkeit ausmachte. Neben einer großen Zahl von Kirchenordnungen und Belegen für die Errichtung von Dekanaten, die sich, zum Teil an mittelalterliche Organisationsstrukturen anknüpfend, auf die niederadeligen Herrschaftsräume erstreckten, konnte Hrdlička Versuche von Theologen und kooperierenden Adeligen aufzeigen, eine darüber liegende Verwaltungsebene zu etablieren, die etwa in Velké Mezeřičí/Groß Meseritsch und Olomouc/Olmütz um 1600 sehr vital (aber nicht von Dauer) war.

In der dritten Sektion „Kirchenherrschaft als Interaktions- und Kommunikationsprozess“ näherte sich zunächst GUIDO BRAUN (Bonn) den Nuntiaturberichten des 16. Jahrhunderts an. Braun machte deutlich, dass deren Folgen vor allem in einer seit der Entstehung der Deutschen Kongregation 1573 zunehmenden Sensibilisierung der kurialen Politik für deutsche Belange zu suchen seien. Klar führte Braun vor Augen, wie wenig die Berichte als Quellen für die Reformation taugen, wie sehr sie vielmehr auf die Erwartungshaltung der Empfänger hin zu lesen sind, über deren kulturelle Parameter sie etwas aussagen.

Wiederum aus Italien zurück nach Norddeutschland führte der Vortrag von LUKAS WEICHERT (Göttingen), der auf das Verdener Domkapitel und das Michaeliskloster Lüneburg fokussierte. Beide mussten hinsichtlich der Ausübung jurisdiktioneller und patronatsherrlicher Rechte auf lange Sicht mit dem Konsistorium in Lüneburg in Konflikt geraten. Aber es gelang beiden Institutionen – auch dank eines außergewöhnlichen Eberhard von Holle, der 1564 bis 1586 beiden vorstand – sich auf der Basis mittelalterlicher Rechte kirchenherrschaftlich erheblich zu profilieren. Abt Eberhard schuf über die Durchsetzung eines patronatsherrlichen Visitationsrechts zeitweise superintendenturähnliche Verhältnisse.

ACHIM LANDWEHR (Düsseldorfer) hob in seinem Vortrag nicht auf die typischerweise oft mangelnde Akzeptanz von Normen ab, sondern blickte auf durch Normsetzung und -präsenz etablierte Autoritätsgefälle. Ausgehend von der Erkenntnis, dass lokale Amtsträger immer Teil des Adressatenkreises ihrer von Staats wegen zu sanktionierenden Normen waren, und unter Bezugnahme auf den Spielbegriff von Bourdieu ging es ihm darum, Policey als ein kontext- (und jurisdiktionstypologisch) abhängiges Praxisphänomen zu begreifen. Es blieb abhängig vom etablierten Verfahren, den tangierten sozialen Handlungsfeldern und deren Logiken, produzierte aber doch langfristig die „normative Struktur“ des sich Verhalten-Müssens, durch die im Sinne des Staates Handlungsoptionen unterbunden und andere geschaffen wurden.

Außergewöhnlich tiefe Einblicke in die Praxis des landesherrlichen Kirchenregiments gewährte ein weiterer Mitorganisator der Tagung, ARNE BUTT (Göttingen), indem er jene Sitzungen des Wolfenbütteler Oberkonsistoriums und Konsistoriums untersuchte, an denen sich Herzog Julius (1568–1589) persönlich beteiligte. Dabei standen ihr Verlauf und die Handlungsoptionen der Beteiligten im Fokus. Sowohl der Herzog, als auch das Konsistorium vermieden Konfrontationen und agierten im Sinne von empowering interaction, indem der Herzog die Autorität des Konsistoriums durch Teilnahme stärkte und die Theologen dem Herzog die Demonstration erweiterter Macht ermöglichten.

Im Vortrag von KONSTANTIN ENGE (Leipzig) geriet die Rolle der Landstände am Beispiel des albertinischen Sachsens nach dem Tod Herzog Georgs 1539 in den Blick. Hatte Letzterer eine kooperative Ständepolitik verfolgt, aber in Religionsfragen keinerlei Kompromisse gemacht, so leitete sein Nachfolger Heinrich schnell Maßnahmen zur Einführung der Reformation ein, musste aber eine Erhöhung ständischer Mitsprache, vor allem in Gestalt eines Ausschusses zur Verwaltung der sequestrierten Klostergüter, akzeptieren. Die Transformation des Kirchenwesens entwickelte sich zu einem landesherrlich-ständischen Projekt.

Anhand zweier Konfliktfälle um die Amtsenthebung und Pfarrstellenbesetzung in der Superintendentur Grimma spürte JOHANNES TRÄGER (Leipzig) der kirchenleitenden Praxis des Leipziger Konsistoriums nach. In institutioneller Kontinuität zu dem 1545 etablierten evangelischen Episkopat in Merseburg übte es eigenverantwortlich die Sittenaufsicht aus, handelte dabei fallbezogen-kompromisshaft und darauf bedacht, Kritik an sich selbst und die Einbeziehung des Landesherrn zu verhindern. Träger, der das Selbstverständnis des Konsistoriums als kirchlicher Behörde stark machte, zeigte in diesem letzten Vortrag der Tagung auch, dass seine zum Landesherrn konkurrierende Autorität vor allem an altständisch konstituierte Grenzen, des Patronatsrechts nämlich, stieß.

Die Vorträge der Tagung waren, so darf resümiert werden, methodisch wie heuristisch sehr gut bis gut konzipiert. Dass sich eine klarere Bündelung ihrer Ergebnisse in actu schwierig gestaltete, gestand ARND REITEMEIER (Göttingen) als vierter Mitveranstalter in seiner Zusammenfassung ein. Auch die deutlichere Positionierung zu den Ergebnissen der jüngeren Reformations- und Konfessionalisierungsforschung (von ihr hatte sich die Tagung insofern entfernt, als eine auf die symbolische Verkörperung institutioneller Geltungsansprüche schauende Herangehensweise keine Rolle spielte) wird sicherlich im Tagungsband erfolgen.

Nicht nur eine fruchtbare Gesprächsatmosphäre, sondern auch die gelungene Mischung von stärker empirisch und stärker theoretisch-konzeptionell ausgerichteten Referaten darf man den Veranstaltern sehr zugute halten. Neben fundierten Einzelerkenntnissen – etwa zur politikprägenden Macht von Kirchenmännern bei Hofe – dürfte der Hauptertrag der Tagung dort zu suchen sein, wo die Etablierung kirchlich-weltlicher Autoritätsgefälle (zeitlich) vor bzw. (hierarchisch) unter den Reichsständen erfolgte – in einem Zeithorizont, der sich eher in der ersten Hälfte des avisierten Zeitraums erstreckte und eben in altständischen und gelehrten Handlungssphären, deren strukturbildende Kraft unterschätzt wurden.

Reitemeier forderte dazu auf, die schwierige Suche nach Quellen weiter zu verfolgen, die über die „mittlere und untere Ebene“ der Gesellschaft, deren Umgang mit religiöser Inhomogenität sowie deren Hinwendung zu Reformation, Auskunft geben. Er spitzte die Forschungsperspektive in der Frage zu, ob nicht ein wichtiges Movens für die Einführung der Reformation durch Fürsten darin gelegen habe, eine stärker als jemals zuvor ‚von unten‘ konstruierte Kirchenorganisation zu kontrollieren. Der Vorteil dieser vornehmlich von Mediävisten ausgerichteten Tagung liegt damit letztlich auch darin, dass ein zentrales Frühneuzeitthema weniger von seinem Ende, als von seinem Anfang her gedacht wird. So wird der Offenheit historischen Wandels stärker Rechnung getragen.

Konferenzübersicht:

Andreas Ranft (Halle an der Saale): Begrüßung und Einführung

Sektion 1: Normen und Normenvermittlung im kirchlichen Raum

Hillard von Thiessen (Rostock): Im Spannungsfeld der Normen - Fürsten in der Konfessionalisierung

Sabine Arend (Heidelberg): Die Dehnbarkeit der Norm. Das Kirchenwesen in Nassau-Dillenburg zwischen Kirchenordnung und Realität

Stefan Michel (Leipzig): Um der guten Ordnung Willen - Die Entstehung des Unterrichts der Visitatoren als Diskussionsprozess zwischen Wittenberger Theologen und kursächsischen Verwaltungseliten 1527/28

Matthias Meinhardt (Wittenberg): Dem Leben eine Richtschnur – Hofpredigten als Medium der Normsetzung und Normvermittlung im 16. und frühen 17. Jahrhundert

Öffentlicher Abendvortrag

Stefan Brakensiek (Duisburg): Besondere Anstalten. Überlegungen zur Kulturgeschichte frühneuzeitlicher Konfessionskirchen

Sektion 2: Institutionen und Akteure der fürstlichen Kirchenherrschaft

Elisabeth Natour (Heidelberg): Die Macht der Mahner, Wächter und Propheten: Die protestantischen Theologen als Interpreten fürstlicher Herrschaft unter Elisabeth I. von England

Gian Luca D’Errico (Bologna): Cardinal Giovanni Battista de Luca and his Reflections on the Right of Resistance to the Prince. An Unresolved Debate

Birgit Emich (Erlangen): Kurie und Kirchenherrschaft: Behörden, Verfahren und Akteure am Hof des Papstes

Christoph Volkmar (Magdeburg): Niederadelige Kirchenherrschaft als Forschungsproblem

Josef Hrdlička (Budejovice/Budweis): Institutionen, Akteure und Praktiken der adligen Kirchenherrschaft in Böhmen und Mähren 1520-1620

Sektion 3: Kirchenherrschaft als Kommunikation und Interaktion

Guido Braun (Bonn): Aus Luthers Lande an den „Heiligen Vater“ berichten: Normative Rahmenbedingungen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten deutscher Nuntiaturberichte im Reformationsjahrhundert

Lukas Weichert (Göttingen): „Altes“ gegen „Neues“ Recht – das St. Michaeliskloster und die landesherrliche Kirchenherrschaft im Fürstentum Lüneburg-Celle 1548-1617

Achim Landwehr (Düsseldorf): Orte der Policey. Spielregeln weltlicher und kirchlicher Herrschaft in der Frühen Neuzeit

Arne Butt (Göttingen): Ein Fürst im Dialog. Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (1568-1589) in den Beratungen der Kirchenleitung

Konstantin Enge (Leipzig): „Zur Seelen Seligkeit der Untertanen…“ Konkurrenz und Kooperation zwischen Landesherr und Landständen am Beispiel der Kirchenpolitik Herzog Heinrichs von Sachsen

Johannes Träger (Leipzig): „Hab auch manchen Weg herüber ins Consistorium gethan, aber nichts denn müde Beine geholt.“ Berufung, Disziplinierung und Entlassung von Pfarrern durch das Leipziger Konsistorium im ausgehenden 16. Jahrhundert

Arnd Reitemeier (Göttingen): Zusammenfassung mit anschließender Schlussdiskussion


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